Leben und Arbeiten mit NHA

rop @, Wednesday, 02. July 2008, 19:54 (vor 6473 Tagen) @ sanne

Hallo sanne,
ich habe hier eine GdB-Tabelle für Augen vorliegen.
Maßgeblich sind Sehkraft und Gesichtsfeld.
Falls du eine Katarakt-OP gehabt haben oder irgendwann einmal haben solltest, kommen für die Linsenlosigkeit (die eingesetzte Kunstlinse wird nicht berechnet, auch wenn mit ihr die Kurzsichtigkeit zu einem Großteil korrigiert und für eine bestimmte Entfernung das emmetrope Sehen eingestellt werden kann) noch mal zehn Prozent drauf.

Je nach dem, wie groß der behandelte Bereich der Netzhautablösung war, könnte sich eine Gesichtsfeldeinschränkung ergeben haben oder nicht.

Die Untersuchung für einen GdB ist eh das augenärztliche Gutachten, nachzulesen auf den Seiten der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG), d.h. Sehschärfenprüfung mit Landolt-Ringen und MEssung des Gesichtsfelds manuell-kinetisch mit Goldmann III/4.

Gehen wir mal davon aus, du hättest keine Gesichtsfeldausfälle und auf einem Auge 100 % Sehkraft und auf dem anderen 20-25%, dann würde das in Prozenten ergeben: 10.
Dafür gibt es nichts.

Ab einem GdB von 30 wird es interessant: Du könntest dich auf Antrag - beim Arbeitsamt ist das hier - mit Schwerbehinderten gleichstellen lassen, wenn aufgrund der Einschränkungen eine Einstellung nach einer Ausbildung, Weiterbeschäftigung etc. gefährdet ist, das wird aber, so habe ich gehört, restriktiv gehandhabt.
Einen Ausweis gibt es erst ab 50 %.

Aber vielleicht gibt es ja noch andere Sachen, die dich einschränken, bei einem Antrag muss alles angegeben werden.
Aber viele Zehner werden auch nicht zu 50 addiert.

Aber trotz allem könntest du dich mal beim Integrationsamt beraten lassen.

lg rop


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