Hallo Gotschi,
erstmal herzlich Willkommen hier im Forum!
Ich schaue grad mal in einem Augenheilkundebuch zur Toxoplasmose nach:
"[...] Retinochoroiditis toxoplasmotica
Def: Infektiöse fokale Netzhaut-Aderhaut-Entzündung.
Epidemologie: Es handelt sich um ein häufigeres Krankheitsbild. [...]
Symptomatik: [...] Bei der kongenitalen Toxoplasmose haben die betroffenen Kinder eine Makulanarbe, durch die der Visus erheblich beeinträchtigt ist. Dies führt nicht selten zu sekundärem Strabismus. [...]
Verlauf und Prognose: Wenn die Makula nicht beteiligt ist, heilt die Retinochoroiditis in der Regel ohne massiven Visusverlust ab, es kann jedoch jederzeit zu Rezidiven kommen. Beo der angeborenen Form ist keine Heilung möglich.
Lang, Augenheilkunde, 3. Aufl. 2004, S. 382 ff.
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Also drücken wir deinem Bruder die Daumen, dass die Behandlung gut anschlägt und dass alles abheilt!
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Falls es dazu kommen sollte, dass deinem Bruder empfohlen wird, umzusatteln, gibt es einen Studienführer
ich schau gerade mal ins Inhaltsverzeichnis der Broschüre
"Studieren und Behinderung" Bundesministerium für Bildung und forschung und Deutsches Studentenwerk, 6. Aufl. 2005:
I. Studienvorbereitung
a) vor der Entscheidung für einen Studiengang
b) Zulassungsvoraussetzungen
c) Wahl des Studienortes
d) Beratungsangebotre
e) Zeitplan zur Vorbereitung des Studiums
II. Bewerbung und Zulassung
A) Allgemeine und besondere Zulassungsbeschränkungen
b) Kranken- und Pfelgeversicherung
III. Organisation des Studienalltags
A) Wohnen
b) Mobilität
c) Persönliche Assistenzen
D) Trägerübergreifendes persönliches Budget
e) Hochschul- und Studentenwerksangebote
1. Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Gebäuden und Einrichtungen
2. Nachteilsausgleiche bei der Nutzung von Einrichtungen
3. Serviceangebote der Studentenwerke und Hochschulen
4. Barrierefreie Kommunikation
5. Unterstützung durch Professoren und Dozenten und -innen
6. Technische Geräte , Arbeitsmittel und andere Unterstützungsangebote
F. Ausweis für schwerbehinderte Menschen - ja oder nein
IV. Finanzierung des Studiums
Übersic ht Finanzierung
a) ausbildungsgeprägter Unterhalt
1. Leistungen nach dem BAföG
2. Nur im ausnahmefall Leistungen zur Sicherung des laufenden Lebensunterhalts nach SGB II und SGB XII
3. Stipendien als Zusatzfinanzierung
4. bildungskredit des Bundes
b. Behinderungsbedinger Mehrbedarf
1. Finanzierung des behinderungsbedingten Studienmehrbedarfs durch Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
2. Finanzierung des behinderungsbedingten nicht ausbildungsgeprägten Mehrbedarfs zum Lebensunterhalt durch Leistungen nach SGB II und SGB XII
3. Leistungen nach SGB II und SGB XII: Voraussetzungen - Zuständigkeiten - REchtsdurchsetzung
V. Nachteilsausgleiche im Studium
A. Gesetzliche Verankerung des Anspruchs auf Nachteilsausgleich
B. Festlegungen und Lücken innerhalb der gesetzlichen REgelungen
C. Beantragung von Nachteilsausgleichen bei Prüfungen und Studienleistungen
D. Berücksichtigung studienzeitverlängernder Auswirkungen einer BEhinderung bzw. chronischer Krankheit
VI. Auslandsstudium und Behinderung
A. Informationsangebote
B. Finanzierung
C. Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
VII. Vorbereitung des Berufseinstiegs
A. qualifizierungsmaßnahmen während des Studiums
B. Beratung und Vermittlung
C. Begleitende Maßnahmen beim Berufseinstieg
VIII. Studienbewerber/-innen aus dem Ausland
A. Beratungs- und Informationsbedarf
B. Beratungsangebote
C. Einreise - und Aufenthaltsbestimmungen
D. Finanzieurng des Studiums in Deutschland
E Krankenversicherungsnachweis
F. Bewerbung und Zulassung
G. Wohnen und Mobilität
H. Organisation von Assistenzen und Hilfsmitteln und Nachteilsausgleichen
Anhang:
Gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen
A. Barrierefreie Hochschule - gesetzliche Grundlagen und Empfehlungen
B. Studienfinanzierung - gesetzliche Rahmenbedingungen
Adressen und Links
Abkürzungsverzeichnism Stichwortverzeichnis, Impressum
... Herausgeber:
Deutsches Studentenwerk
Informations- und Beratungsstelle Studium und B Ehinderung
Monbijouplatz 11 (nomen est omen !!!)
10178 Berlin
Tel 030 / 29 77 27-64
Fax 0 30 / 29 77 27 - 69
studium-behinderung@studentewnwerke.de
www.studentenwerke.de/behinderung
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lg rop