Hallo zusammen,
habe Heute den Bescheid für meinen Antrag vom 11.9. erhalten.
Manchmal können sogar Behörden oder ähnliche Institutionen schnell sein, war ehrlich über die schnelle reaktion erstaunt.
Zitat:
Nach den vorliegenden ärztlichen Unterlagen liegt der versorgungsärztlichen Beurteilung zufolgenachstehende Gesundheitsstörung vor:
1. Eingepflanzte Kunstlinse rechts, Sehminderung rechts
Einzel-GdB: 30
Das bringt noch keinen Schwerbehinderten ausweis, aber einen Steuerfreibetrag.
Es folgt noch der Hinweis, daß bei weniger als 50%, mind. 30% ein Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gestellt werden kann. (§2 AQbs. 3 SGB IX)
Das ist wegen des Kündigungsschutzes sicher nicht uninteressant.
Wegen des weiteren Vorgehens werde ich mit den Ärzten in der Klinik, meiner AÄ und unserer Vertreterin der Schwerbeschädigten reden.
Der Nachstar will ja auch noch behandelt werden.
Nach der Kontrolluntersuchung an Montag in Erlangen weis ich sicher mehr.
Vielleicht hilft die Info ja manchen weiter.
--
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Klaus
Schwerbehindertenantrag
Astrid, Friday, 26. September 2008, 18:23 (vor 6389 Tagen) @ railtux
Danke Klaus
für die Info.
Ich habe meinen Antrag auf Schwerbehinderung immer noch nicht gestellt. So genau weiß ich selbst auch nicht, warum> Auf der einen Seite hängt das sicherlich mit dem Bürokratieaufwand und den zusätzlichen Arztbesuchen zusammen, aber ein Stück weit auch damit, dass meine Erkrankung dann "amtlich" ist.
Bei mir wird ähnliches dabei herauskommen, wie bei dir, aber wenn es wenigstens zu einer Steuererleichterung verhilft, sollte ich doch mal bald an das Thema herangehen.
Es wäre ganz lieb, wenn du ab und an mal berichten würdest, wie es weiter gegangen ist mit dem Antrag auf Schwerbehinderung.
Ein schönes Wochenende und liebe Grüße schickt
Astrid
Schwerbehindertenantrag
Erika(NRW)
, Friday, 26. September 2008, 19:27 (vor 6389 Tagen) @ Astrid
Hallo Astrid,
auch ich habe wie Klaus problemlos nach ca 1,5 Monaten letzte Woche einen positiven Bescheid erhalten. Nachdem ich erneut viel Geld für die neuen Brillen bezahlen durfte habe ich mich entschlossen diesen Antrag zu stellen. Vorab habe ich mich beim Sozialverband VDK Deutschland informiert. Ich brauchte keinen weiteren Arztbesuch und das Ausfüllen des Antrages ging problemlos und zügig von der Hand. Den Antrag habe ich dann zur zuständigen Kreisverwaltung geschickt und mehr brauchte ich nicht machen.
Der Kündigungsschutz, wie Klaus scon sagte, und auch ein früherer Rentenbeginn sind und waren für mich sicherlich schon allein gute Gründe den Antrag zu stellen. Nächste Woche gehe ich noch zu unserem Ortsverein des VDK um mich mal unverbindlich beraten lassen.
Ich kann dir nur empfehlen den Antrag zu stellen
Liebe Grüße
Erika
Schwerbehindertenantrag
railtux
, Nürnberg, Friday, 26. September 2008, 22:33 (vor 6389 Tagen) @ Astrid
» Danke Klaus
»
» für die Info.
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» Ich habe meinen Antrag auf Schwerbehinderung immer noch nicht gestellt. So
» genau weiß ich selbst auch nicht, warum> Auf der einen Seite hängt das
» sicherlich mit dem Bürokratieaufwand und den zusätzlichen Arztbesuchen
» zusammen, aber ein Stück weit auch damit, dass meine Erkrankung dann
» "amtlich" ist.
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» Bei mir wird ähnliches dabei herauskommen, wie bei dir, aber wenn es
» wenigstens zu einer Steuererleichterung verhilft, sollte ich doch mal bald
» an das Thema herangehen.
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» Es wäre ganz lieb, wenn du ab und an mal berichten würdest, wie es weiter
» gegangen ist mit dem Antrag auf Schwerbehinderung.
»
» Ein schönes Wochenende und liebe Grüße schickt
»
» Astrid
Hallo Astrid, Hallo Erika,
die Zeit zwischen Antragstellung und Bescheid von weniger als 2 Wochen hat mich auch sehr überrrascht.
Ich hatte keine zusätzlichen Arztbesuche und der Bürokratieazfwand beschränkte sich auf das ausfüllen des 5 seitigen Antrages und der Einverständniserklärungen (für Infos bei Ärzten etc.). Ich habe noch zu 2 Punkten Zusatzangaben gemacht (einmal war nicht genug Platz im Formular.) An offiziellen Unterlagen habe ich nur den Entlassungbefund der Klinik in Erlangen nach der Katarakt-OP beigefügt.
Darin war auch das Ergebnis des Goldmanntests und Angaben zu den NHA-OPs enthalten.
Wie schon beschrieben steht am Montag eine Kontrolluntersuchungin ER an.
Danach steht dann die Nachstarbehandlung an.
Kann euch dann sicher demnächst genaueres zum Fortschritt des Verfahrens mitteilen.
Der Steuervorteil beträgt ein paar hundert Euro.
Den Antrag auf Gleichstellung werde ioch sicher dann auch bald stellen.
Hier noch einige Zeilen aus der Info der Arbeitsagentur:
Antragstellung
Ein Antrag auf Gleichstellung kann formlos (mündlich, telefonisch oder schriftlich) durch den behinderten Menschen oder dessen Bevollmächtigten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Die Gleichstellung wird grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Agentur für Arbeit eingeht, wirksam. Zum Wirksamwerden des besonderen Kündigungsschutzes nach §85 SGB IX hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 1.März 2007 - 2 AZR 217/06 - (PDF, 16 KB) entschieden, dass dieser nur dann greift, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen mindestens drei Wochen vor Zugang der Kündigung gestellt hat.
Die Daten des Antragstellers unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzes.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen gerne Rat und Auskunft.
--
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Klaus
Schwerbehindertenantrag
Bernhard MV
, Saturday, 27. September 2008, 11:14 (vor 6389 Tagen) @ railtux
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» Hallo Astrid, Hallo Erika,
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» die Zeit zwischen Antragstellung und Bescheid von weniger als 2 Wochen hat
» mich auch sehr überrrascht.
»
» Ich hatte keine zusätzlichen Arztbesuche und der Bürokratieazfwand
» beschränkte sich auf das ausfüllen des 5 seitigen Antrages und der
» Einverständniserklärungen (für Infos bei Ärzten etc.). Ich habe noch zu 2
» Punkten Zusatzangaben gemacht (einmal war nicht genug Platz im Formular.)
» An offiziellen Unterlagen habe ich nur den Entlassungbefund der Klinik in
» Erlangen nach der Katarakt-OP beigefügt.
» Darin war auch das Ergebnis des Goldmanntests und Angaben zu den NHA-OPs
» enthalten.
»
» Wie schon beschrieben steht am Montag eine Kontrolluntersuchungin ER an.
» Danach steht dann die Nachstarbehandlung an.
»
» Kann euch dann sicher demnächst genaueres zum Fortschritt des Verfahrens
» mitteilen.
»
» Der Steuervorteil beträgt ein paar hundert Euro.
Hallo Klaus,
der Pauschbetrag mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen als außergewöhnliche Belastung. So groß ist der Steuervorteil dann nicht. Zu beachten ist ESTG § 32b Abs. 2, wenn man einen Grad der Behinderung unter 50 hat, gibt es den Freibetrag nur unter bestimmten Bedingungen. Da viele Blinde und Sehbehinderte nichts zu versteuern haben, nützen solche Vergünstigungen leider nichts.
LG Bernhard MV
» Den Antrag auf Gleichstellung werde ioch sicher dann auch bald stellen.
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» Hier noch einige Zeilen aus der Info der Arbeitsagentur:
»
» Antragstellung
»
» Ein Antrag auf Gleichstellung kann formlos (mündlich, telefonisch oder
» schriftlich) durch den behinderten Menschen oder dessen Bevollmächtigten
» bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
»
» Die Gleichstellung wird grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag bei
» der Agentur für Arbeit eingeht, wirksam. Zum Wirksamwerden des besonderen
» Kündigungsschutzes nach §85 SGB IX hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil
» vom 1.März 2007 - 2 AZR 217/06 - (PDF, 16 KB) entschieden, dass dieser nur
» dann greift, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Gleichstellung mit
» einem schwerbehinderten Menschen mindestens drei Wochen vor Zugang der
» Kündigung gestellt hat.
»
»
» Die Daten des Antragstellers unterliegen den Bestimmungen des
» Datenschutzes.
»
» Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur
» für Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen gerne Rat und
» Auskunft.
Schwerbehindertenantrag
railtux
, Nürnberg, Saturday, 27. September 2008, 12:03 (vor 6389 Tagen) @ Bernhard MV
» Hallo Klaus,
» der Pauschbetrag mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen als
» außergewöhnliche Belastung. So groß ist der Steuervorteil dann nicht. Zu
» beachten ist ESTG § 32b Abs. 2, wenn man einen Grad der Behinderung unter
» 50 hat, gibt es den Freibetrag nur unter bestimmten Bedingungen. Da viele
» Blinde und Sehbehinderte nichts zu versteuern haben, nützen solche
» Vergünstigungen leider nichts.
» LG Bernhard MV
Hallo Bernhard,
vielleicht helfen diese Beträge ja gerade noch unter einer Progressionstufe zu bleiben. Wäre ja auch schon was. Die Beträge sind ja auch nicht sonderlich hoch.
Bei 30% sind das, soweit ich gehört habe so zwischen 300 und 400 !> (Irrtum vorbehalten
).
Zum Glück habe ich noch ein leidlich gesundes Auge und stehe noch im Berufsleben.
Da ich eine Bescheinigung vom Versorgungsamt habe, werde ich jedenfalls versuchen den Freibetrag eintragen zu lassen.
Interessanter ist wohl die Gleichstellung mit Schwerbehinderten, insbesondere der bes. Kündigungsschutz.
Den Antrag werde ich nach Rücksprache mit den Ärzten und dem Betriebsrat sicher nächste Woche stellen. Das ist heute sicher mehr wert als der kleine Freibetrag.
Und manche Firmen sind froh, wenn sie dadurch die Schwerbehindertenquote erhöhen können.
Werde auf jeden Fall berichten wie das ganze ausgegangen ist.
--
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Klaus
Schwerbehindertenantrag
katja berlin
, Saturday, 27. September 2008, 20:58 (vor 6388 Tagen) @ railtux
Hallo
ich habe letzte Woche meinen Ausweis bekommen, Antrag vom 16.01. mit einem GdB von 70, hat zwar lange gedauert aber ich kann es trotzdem allen nur empfehlen!
Ansonsten wurde mein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben erstmal bewilligt und ich kann jetzt ende des Monats eine 3 tägige Arbeitserprobung beim BFW machen um dann wenn alles gut läuft dort eine Ausbildung zu beginnen!
Wollte Euch eigendlich nur damit sagen, dass sich manchmal die Bürokratie und die Geduld lohnen.
Liebe Grüße Katja
Schwerbehindertenantrag
Ingrid, Stuttgart, Sunday, 28. September 2008, 11:25 (vor 6388 Tagen) @ railtux
Hallo, alle zusammen,
danke für die interessanten Informationen, scheint sich ja wohl doch zu lohnen, Steuervorteile höre ich gerne. Muss mich wohl mal dransetzen. Sehe allerdings noch die Hemmschwelle bei mir.
Liebe grüße und ein schönes wochenende
von
Ingrid
Schwerbehindertenantrag
railtux
, Nürnberg, Monday, 29. September 2008, 22:29 (vor 6386 Tagen) @ Ingrid
Hallo Ingrid,
Steuervorteile höre ich gerne.
es gibt ggf. einen kleinen Freibetrag, der sicher besser als garnichts ist.
» Sehe allerdings noch die Hemmschwelle bei mir.
Kann ich schon nachvollziehen, aber schieb sie beiseite.
--
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Klaus