Schwerbehindertenantrag

silvi @, Monday, 29. September 2008, 20:57 (vor 6387 Tagen)

Hallo zusammen,

ich lese gerade im Forum über diesen Schwerbehindertenantrag. Ich habe mich noch nie damit beschäftigt u. da ich ja erst seit ein paar Monaten mit der NHA kämpfe auch überhaupt keine Ahnung ab welcher Sehbehinderung man einen solchen stellen sollte u. ob ich davon betroffen sein werde.
Das Öl wurde gerade erst entfernt, oben ist es nur noch grau, aber das andere Auge ist ja noch ok.
Wo kann man denn erfahren ob man zu dem Personenkreis gehört, der einen Antrag stellen kann > Jemand hat mir empfohlen, den Antrag auch bei Aussicht auf geringer %-Zahl zu stellen, habt ihr da Erfahrung >

Danke für Eure Antworten...

Grüße aus Stuttgart

Silvi
Kann mir jemand sagen,

Schwerbehindertenantrag

katja berlin @, Monday, 29. September 2008, 21:50 (vor 6386 Tagen) @ silvi

Hallo Silvi,

soweit ich weiss, muss die letzte OP ein halbes Jahr her sein, damit es als Dauerzustand gilt. Auf jedenfall solltest Du alle Beschwerden, Einschränkungen angeben. Selbst wenn Du "nur" nen GdB 30 bekommst könntest Du dann die Gleichstellung beantragen, was ja auch schon wegen dem Kündigungsschutz positiv wäre.

Schau doch mal auf dieser Seite.

Liebe Grüße Katja

Schwerbehindertenantrag

railtux @, Nürnberg, Monday, 29. September 2008, 22:19 (vor 6386 Tagen) @ silvi

» Hallo zusammen,
»
» ich lese gerade im Forum über diesen Schwerbehindertenantrag. Ich habe
» mich noch nie damit beschäftigt u. da ich ja erst seit ein paar Monaten
» mit der NHA kämpfe auch überhaupt keine Ahnung ab welcher Sehbehinderung
» man einen solchen stellen sollte u. ob ich davon betroffen sein werde.
» Das Öl wurde gerade erst entfernt, oben ist es nur noch grau, aber das
» andere Auge ist ja noch ok.
» Wo kann man denn erfahren ob man zu dem Personenkreis gehört, der einen
» Antrag stellen kann > Jemand hat mir empfohlen, den Antrag auch bei
» Aussicht auf geringer %-Zahl zu stellen, habt ihr da Erfahrung >


Hallo Silvi,

über den Zeitraum nach der letzten OP um das ganze als Dauerzustand anerkannt zu bekommen, kann ich Dir nichts geanaues sagen.
Ich habe den Antrag etwa 2 Monate nach der Katarakt-OP (Folge der 4 NHA-OPs vor einem Jahr)gestellt. Auch bei mir ist das andere Auge noch in Ordnung (allerdings auch kurzsichtig -4,25 dpt). Mit der starken Gesichtsfeldeinschränkung und der Restsehkraft von ca. 15-20% habe ich nach 2 Wochen! vom Versorgungsamt den Bescheid erhalten 30% GdB. Hinweis dauerhaft.
Wie in meinem Posting beschrieben, habe ich "nur" den Befund nach der Katarakt-OP als Unterlage beigefügt. Der war allerdings auch im Hinblick auf Antragstellung formuliert und wurde vom OA der 2 der 4 NHA OPs durchgeführt hat gegengelesen.
Würde auf jeden Fall Deinen AA/AÄ und oder die Klinik ansprechen. Es hängt sicher einiges von der Formulierung ab damit es es ggf. auf Anhieb klappt.
Wie Katja schrieb, gibt es ab 30% die Möglichkeit den Antrag auf Gleichstellung mit Schwerbehinderten zu stellen. Dies macht man bei der Arbeitsagentur.

Das werde ich auf jeden Fall versuchen, denn bei Gleichstellung kommt man zumindest in den besonderen Kündigungsschutz.

Versuchen solltest Du es auf jeden Fall.

--
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Klaus

Schwerbehindertenantrag

Wolfram (DD), Dresden, Tuesday, 30. September 2008, 10:47 (vor 6386 Tagen) @ silvi

Hallo Silvi,

Laut SBB IX ist eine Behinderung so definiert:
"Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist."

So klingts auf "behördisch" ;-)
Dazu gibt es noch alle möglichen Bestimmungen ("Anhaltspunkte für gutachterliche Tätigkeit..." usw.)

Da in der Folge von mehrfachen NH-OPn das Sehen ganz bestimmt "von dem für das Lebensalter typischen Zustand" abweichen dürfte, würde ich einen Antrag beim Versorgungsamt / Amt für Familie und Soziales / ... (das heißt wohl in jedem Bu-Land irgendwie anders) stellen.

Die mögliche Sehminderung steht ja in Katjas Link - aber meist hat man ja noch andere gesundheitliche Probleme, die da mit eine Bedeutung haben (könnten).
Deshalb beim Antrag alles angeben.

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram

Schwerbehindertenantrag

Astrid, Wednesday, 01. October 2008, 16:52 (vor 6385 Tagen) @ Wolfram (DD)

Gedanklich beschäftige ich mich auch seit einiger Zeit mit dem Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung. Was mich dabei - auch beim Lesen aller Einträge zu diesem Thema - wundert, ist folgendes:

Warum kommt der Hinweis zum Stellen eines Antrages nie von ärztlicher Seite> Denn so scheint es ja bei euch allen auch zu sein. Ich will sagen: Wenn komplizierteste OPs von hoch spezialiserten Ärzten durchgeführt werden, und die Sehergebnisse danach trotzdem schlecht sind, müssten doch eigentlich die behandelnden Ärzte einen Impuls setzen. Und auch wissen, wie so was von statten geht. Es sollte doch eigentlich an jedem größeren Augenzentrum eine entsprechende Beratungsstelle geben.

Ich werde mich demnächst beim VDK kundig machen. Das ist die Stelle, die mir auf Nachfragen von vielen Menschen genannt wurde. Man muss dem Verein zwar wohl beitreten, aber die Sätze sind niedrig.

Liebe Grüße schickt

Astrid

Schwerbehindertenantrag

rop @, Wednesday, 01. October 2008, 18:05 (vor 6385 Tagen) @ Astrid

Liebe Astrid,
an einigen Augenkliniken gibt es eine Beratungsstelle für vergrößernde Sehhilfen.
Ich schätze mal, der Augenarzt geht einfach routinemäßig seinen Behandlungsablauf durch und kann im Moment ja auch nicht abschätzen, ob da eine Beeinträchtigung länger als sechs Monate anhalten könnte oder nicht. Ich schätze mal auch rein gedanklich sind die Ärzte dann eher bei ihrer "Checkliste" und welche Symptome in welche Schublade kommen und welche Maßnahmen dann angesagt sind, als in der Schublade "GdB", "Verrentung" und ähnliches, das ist noch mal eine Extraschublade - so wie Zeugnisse für alle und Nachprüfungen bei einigen Schülern. Vergleiche hinken, na ja.
lg rop


» Gedanklich beschäftige ich mich auch seit einiger Zeit mit dem Antrag auf
» Anerkennung einer Schwerbehinderung. Was mich dabei - auch beim Lesen
» aller Einträge zu diesem Thema - wundert, ist folgendes:
»
» Warum kommt der Hinweis zum Stellen eines Antrages nie von ärztlicher
» Seite> Denn so scheint es ja bei euch allen auch zu sein. Ich will sagen:
» Wenn komplizierteste OPs von hoch spezialiserten Ärzten durchgeführt
» werden, und die Sehergebnisse danach trotzdem schlecht sind, müssten doch
» eigentlich die behandelnden Ärzte einen Impuls setzen. Und auch wissen,
» wie so was von statten geht. Es sollte doch eigentlich an jedem größeren
» Augenzentrum eine entsprechende Beratungsstelle geben.
»
» Ich werde mich demnächst beim VDK kundig machen. Das ist die Stelle, die
» mir auf Nachfragen von vielen Menschen genannt wurde. Man muss dem Verein
» zwar wohl beitreten, aber die Sätze sind niedrig.
»
» Liebe Grüße schickt
»
» Astrid

Schwerbehindertenantrag

silvi @, Thursday, 02. October 2008, 12:24 (vor 6384 Tagen) @ silvi

Hallo ihr alle,

vielen Dank für die Infos u. den Link. Ich finde es echt klasse, daß hier jeder irgend etwas weiß, man alles fragen kann u. eigentlich schon fachliche Auskünfte bekommt.
Das mit den AA verstehe ich auch nicht so ganz, klar, sollen die einem nicht den Antrag ausfüllen etc., aber zumindest einen Hinweis auf Möglichkeiten wäre doch toll, danit man sich dann weiter selbswt drum kümmert.
Danke nochmal für eure Hinweise.

Grüsse

Silvi

AA und Antrag

Wolfram (DD), Dresden, Thursday, 02. October 2008, 12:46 (vor 6384 Tagen) @ silvi

Hallo,

Ich habe hier in Dresden nun wieder gute Erfahrungen gemacht; mir hat man in der Uni-Klinik damals (als klar wurde, daß die Sehfähigkeit nicht mehr besser wird) geraten, einen Antrag auf Anerkennung der SB zu stellen.

Beim AA könnte man ja (gehässig) vermuten, daß er deswegen nix gesagt hat, weil er dann dazu später sicher einen Befund oder gar ein Gutachten schreiben müßte; und da das alles sozusagen "von Amts wegen" läuft, ist die Bezahlung vielleicht nicht so prickelnd... ;-)
Aber das wollen wir ja mal niemandem unterstellen.

Was mich gewurmt hat: in Sachsen gibt es (neben 2 oder 3 anderen Bu-Ländern) noch Sehbehindertenhilfe. (In SN meines Wissens 52 €; Blindengeld z.Zt. wohl 333 € - dabei ist mir auch völlig unverständlich, warum das Blindengeld als Landessache in den einzelnen Ländern von 250 bis 600 € variiert! Unterschiedliche Lebenshaltungskosten hin und her)
Aber ehe ich hier die Stelle gefunden habe, bei der man das beantragen muß - selbst der BSV Sachsen wußte das (angeblich) nicht!

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram

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