Wann bekommt man Unterstützung?

Bernhard MV @, Monday, 17. November 2008, 13:07 (vor 6342 Tagen) @ notebook20000

Hallo notebook,
mit dem Sehvermögen hat der Anspruch auf eine Rente nichts zu tun. Man kann auch als Blinder voll erwerbsfähig sein, nach dem Gesetz.
Du musst persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen um eine Rente zu bekommen, SGB VI.
Wenn Du also keine 3 Stunden mehr unter den üblichen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt tätig sein kannst, könntest Du eine Rente bekommen.
Es kommt nur noch auf die Erwerbsfähigkeit an, nicht auf die Tätigkeit. Einen Schutz gibt es noch bei der Berufsunfähigkeitsrente, wenn man vor einem bestimmten Stichtag geboren wurde.
Dazu kommt der Grundsatz: Reha vor Rente, es wird erst geprüft, ob eine Reha-Maßnahme zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit in Frage kommt.
LG Bernhard MV


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum