Widerspruch jetzt oder später?

railtux @, Nürnberg, Friday, 28. November 2008, 08:56 (vor 6331 Tagen) @ Ute (M)

» Guten Morgen an alle,
»
» in letzter Zeit habe ich hier nur fleißig mitgelesen, heute hätte ich mal
» eine Frage.
»
» Im September habe ich einen Antrag auf Behinderung gestellt.
» Bei Kunstlinse, Sehstärke nur noch 10% auf dem rechten Auge und
» Gesichtsfeldeinschränkung durch Cerclage etc. sollte da schon was drin
» sein.
»
» Vorher habe ich die widersprüchlichsten Sachen gehört. Von "das hat gar
» keine Aussicht auf Erfolg" von verschiedenen Ärzten, bis "etwas wird
» schon herauskommen, die Voraussetzungen sind da" .
»
» Gestern habe ich den Bescheid bekommen und einen GDB von 20 erhalten.
» Irgendwie hatte ich ja auf 25 oder 30 gehofft.
» Der Beurteilung liegt der Bericht meines Augenarztes sowie des behandeldem
» Klinikums zugrunde.
» Gibt es eine Möglichkeit, an die Berichte des Augenarztes /Klinikums zu
» kommen oder habe ich da keinen Anspruch darauf. Ich wüßte nämlich sehr
» gerne, was die da geschrieben haben und inwieweit das dem tatsächlichen
» Befinden meines Auges entspricht.
» Hat es Sinn,da jetzt gleich Widerspruch einzulegen, oder ist es besser
» mal ein Jahr oder so zu warten und dann einen Antrag auf Heraufsetzung zu
» stellen, z.B. aufgrund der Einschränkungen im Alltag, beim Autofahren etc.
»
»
» Was habt ihr hier für Erfahrungen gemacht>
»
» Grüße aus dem kalten aber sonnigen München
» Ute

Hallo Ute,

bei mir ist die Situation vergleichbar. Habe meinen Antrag ca. 1 Jahr nach der letzten NHA und ca. 2 Monate nach der Katarakt OP gestellt.
Komme mit dem Auge beim Lesetest in die 3. Zeile, sind meines Wissens ca. 20%.

Nach 13 Tagen! erhielt ich den Bescheid vom Versorgungsamt GdB 30 mit dem Zusatz: Eine dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit liegt vor.

Dem lag nur der Befund der Erlanger Klinik zugrunde, der allerdings auch das Ergebnis des Goldmann Gesichtsfeldtestes (Marke III/4)enthielt und zur Vorlage beim Versorgungsamt vorgesehen war.

Wie lange liegt denn die ganze Sache zurück>
Es sollte zwischen dem entsprechenden Ereignis und Antragstellung glaube ich min. 1/2 Jahr liegen.

Wie schon in anderen Postings geschrieben wurde, hast Du Anspruch auf Deine Befunde, ggf gegen Kostenerstattung für Kopien. Bei meinem AA hatte ich da nie Probleme selbst die Originale zu bekommen, da dort sämtliche Unterlagen eingescannt werden. Wurde meistens sogar gefragt, ob ich die Unterlagen brauche.

Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben.

Grüße aus dem mitllerweile sonnigen aber kalten Frankenland

Klaus


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum