GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

sanne, Thursday, 22. January 2009, 13:15 (vor 6276 Tagen)

Hallo ihr lieben,
habe gerade Post bekommen und bin etwas ratlos. Vielleicht könnt ihr mir helfen>

Ich Post vom Versorgungsamt bekommen, mein Widerspruch gegen die Feststellung eines GdB von 20 wurde abgelehnt.

Wolfram und Klaus, ihr habt mir diverse Tabellen-Links im Internet geschickt, aber
anscheinend reicht der Visus von 80% links und 20% rechts doch nicht aus, oder es ist doch alterstypisch oder dauert weniger als 6 Monate und ich werde dann wieder beidseits 100 % sehen> :lookaround:

Es spielt dann wohl auch keine Rolle, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann und mir das erhebliche Gesundheitsprobleme verursacht wie tagelange Augenschmerzen und Langzeit Visusstörungen. "da es im Schwerbehindertenrecht auf die Beeinträchtigung der gesamten Lebensführung einschließlich der Freizeit ankommt, unabhängig vom ausgeübten Beruf." Klar, in meiner Freizeit geht es mir ja absolut blendend! Ich könnte ja bei einer Verschlechterung wieder einen Feststellungsantrag stellen...

Ich hab ja keine Ahnung, auf dem Brief steht, ich könnte beim Sozialgericht Klage erheben. Lohnt sich das> Kennt sich da jemand aus> Gibt es da nicht so gewisse Beratungsstellen>

Viele leicht verunsicherte Grüße,
sanne :flower:

GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

Wolfram (DD), Dresden, Thursday, 22. January 2009, 14:37 (vor 6276 Tagen) @ sanne

Hallo Sanne,

Hm!
Nach der Tabelle wird bei Visus 0,2/0,8 ein GdB 20 in etwa gerechtfertigt sein. (wo kommt der eigentlich her> Damals wurde doch gesagt, es reiche nicht für GdB 15> oder habe ich was überlesen>).
Und wenn man - hoffentlich - die Gesichtsfeldausfälle mit beachtet hat, sind die wohl auch außerhalb der Grenzwerte> (Bei mir auch)
Aber es ist kein richtiges beidäugiges Sehen mehr!
Zur Linsentrübung wird man sagen, das wäre operierbar.
Die psychischen Probleme werden nicht "in der Akte" stehen (>).
Zum Autofahren wird man sagen, mit 0,2/0,8 "darfst" Du fahren.

Ich hatte jahrelang GdB 30 mit Visus 0,1/0,6.

Das mit der Klage beim Sozialgericht ist im Prinzip der nächste Schritt - ist aber als Hinweis auf dem "Bescheid" auch nur ein Vordruck.
Ich glaube nicht, daß das viel Zweck hat, aber da bin ich bißchen "Pessi".
Zumal ja wohl (wenn ich das richtig verstanden habe) die Tendenz der Besserung besteht (>).

Ich bin nun auch unsicher, wen man jetzt um Rat fragen könnte. VdK, Integrationsamt, Reha-Berater... Vielleicht weiß jemand anderes mehr.

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram

GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

steve, Thursday, 22. January 2009, 18:40 (vor 6276 Tagen) @ sanne

Hallo Sanne,

in der Tat ist es so, das Deine Seheinschränkung einen GDB von 15-20 darstellt.

Auch die Aussage von Wolfram hinsichtlich seines "alten" Visus von 0,1/0,6 = GDB von 30 ist korrekt. Desweiteren ist eine partielle Einäugigkeit, bei der man bei/ab einem Visus von 0,1/0,6 (ohne Gesichtsfeldausfälle, starke Hornhautverkrümmungen etc. ) sprechen kann, kein Hinderungsgrund ein Fahrzeug (PKW) zu führen.

Falls nicht weitere, dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie z.b. chronische Erkrankungen bestehen, wird es nicht möglich sein, einen GDB von 30 zu erlangen, welcher ja die Voraussetzung dafür ist, einem Schwerbehinderten auf Antrag gleichgestellt zu werden. Also wenn Deine weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht von Dauer sind oder sogar Aussicht auf Besserung besteht, wird eine Klage vor dem Sozialgericht nichts bringen.

Allerdings falls der Widerspruch gegen den ersten Bescheid, ohne das Du begutachtet worden bist, wieder abgelehnt wurde, solltest Du mal einen RA fragen, der sich im Sozialrecht auskennt, ob eine Klage mit dem Hintergrund einer ausführlichen Begutachtung Aussicht auf Erfolg hat. Frag doch einfach mal beim VDK nach.

Viel Erfolg und viele Grüße
Steve

GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Friday, 23. January 2009, 11:59 (vor 6275 Tagen) @ steve

Soweit kann ich mich nur anschließen.

Du müßtest da noch mit ein paar anderen Problemem auswarten, z.B. der psychischen Belastung. Dazu müßtest Du Dich aber in Behandlung begeben. Hast Du Migräne> Probleme mit dem Trigenimus nach den OPs> Acuh dass muss durch einen Neurologen behandelt werden, und auch über Monate.
Was den GdB irgenwann heben wird ist die Star-OP. Die Kunstlinse wird dann mit eingerechnet und wie Linsenlosigkeit berechnet.
Ich teste gerade bei mir mit einem Verschlechterungsantrag, ob das klappt.

--
Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…

GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

railtux @, Nürnberg, Thursday, 22. January 2009, 20:33 (vor 6276 Tagen) @ sanne

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» Ich hab ja keine Ahnung, auf dem Brief steht, ich könnte beim
» Sozialgericht Klage erheben. Lohnt sich das> Kennt sich da jemand aus>
» Gibt es da nicht so gewisse Beratungsstellen>
»
» Viele leicht verunsicherte Grüße,
» sanne :flower:

Hallo Sanne,

schließe mich Wolfram und Steve an. Ich hatte ja den Antrag ca. Jahr nach den NHAs und ca.2 Monate nach der Katarakt Op eingereicht. So war die Frist von min. Monaten für die "Tatbestände" gegeben. Der Befund war ja auch entsprechend geschrieben. Auf diesen wurde auch in meiner Ablehnung der Erhöhung verwiesen bezüglich der amtsärztlichen Untersuchung, die aufgrund der Beschreibung nicht notwendig sei.

Die Sache mit dem Sozialgericht im Brief ist meiner Meinung nach die obligatorische Rechtsmittelbelehrung.

Der Antrag auf Gleichstellung ist erst ab 30% möglich. Aber auch die AA stellt sich leider auch manchmal quer.

Ich hab grade den Widerspruch laufen gegen die Ablehnung.

Kann Dir im Moment leider nichts aufmunternderes schreiben.

--
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Klaus

GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

sanne, Friday, 30. January 2009, 17:32 (vor 6268 Tagen) @ sanne

Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für Eure Postings.
Ich war ein paar Tage nicht vernetzt ;-) und komm erst jetzt zum Antworten.

Was an dem Schreiben so ärgerlich ist, ist dass man nicht genau weiss, worauf es sich bezieht.

Im ersten Schreiben ging es darum, dass kein GdB von 15 zutrifft, in diesem Schreiben darum, dass der GdB von 20 abgelehnt wird. Dann würde der GdB von 15 wohl zutreffen> :lookaround:

Ih habe ausserdem Informationen drüber, dass ein Gutachten-Arzt der BfA da mitmischt, (weiss ich vom Arbeitsamt, da versuche ich eine Reha oder so zu bekommen, deshalb wurden ständig Gutachten angefertigt) Dieser Arzt bestätigt, ich hätte links mit Korrektur 100% Sehkraft, was definitiv nicht stimmt. Nach dem neuesten Gutachten vom Arbeitsamt habe ich jetzt eine Sehbeeinträchtigung (hab das nur mal schnell am Telefon erfahren und weiss leider noch nichts genaues drüber).

Komisch, der GdB lehnt ab, aber das letzte Gutachten ist "positiv" - wem soll man glauben>

Wenn ich nur wüsste, ob das GdB-Verfahren sich alleine auf das erste Gutachten bezieht, als der Antrag gestellt wurde oder auf die späteren, schlechteren.

Ich hatte eure Ratschläge befolgt und dachte auch, ich bekäme ein Blatt, wo ich dann alle Symptome noch einmal aufzählen hätte können. Ausserdem hatte ich mein Einverständnis zu einer Untersuchung beim Medizinischen Dienst erteilt. Aber wie es scheint, wurde darauf gar nicht Rücksicht genommen.

Die Frage ob Klage beim Gericht ist fast schon überflüssig, ich hab glaub ich nicht die Kraft dazu, weil ich mich ja so schon mit allen Instanzen (Arbeitsamt) rumärgern muss.

Da ist ein neuer Feststellungsantrag wohl das beste, könnte ich mir vorstellen.
Was für ein Beamtensumpf, das nervt echt gewaltig! Ich will ja gar keine großen Vergünstigungen sondern nur, dass das einfach mal anerkannt wird und ich einen Wisch habe, den ich beispielsweise vorzeigen kann, wenn ich mein BAföG zurückzahlen muss... *ahhh*


» Viele leicht verunsicherte Grüße,
» sanne :flower:

GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

KAtharina @, Camburg/Thüringen, Friday, 30. January 2009, 21:01 (vor 6268 Tagen) @ sanne

Liebe Sanne, um Dich mal nicht zu deprimieren, eine anerkannte Behinderung nützt Dir beim Bafög GAR nichts. Nicht einmal wenn Du nachweisen kannst, dass Du Berufsunfähig bist und den studierten Beruf niemals ausüben wirst.
Keine Chance, das ist nicht vorgesehen, habe ich gerade alles probiert.

--
Liebe Grüße
Katharina


Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…

GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

Wolfram (DD), Dresden, Saturday, 31. January 2009, 10:18 (vor 6267 Tagen) @ sanne

Hallo Sanne,
ich weiß - wie gesagt - auch nicht so richtig weiter.
Vielleicht kannst Du die Damen und Herren da erstmal bitten, Dir Kopien von den Gutachten, die Grundlage zu der Entscheidung waren, zu kopieren und Dir zu schicken.
Damit hast Du a) was in der Hand und weißt b) worauf man sich da bezogen hat - und hast c) - falls Du da doch was unternehmen solltest, schriftliche Argumente für eventuelle Fehler.

herzliche Grüße und trotzdem ein schönes Wochenende
Wolfram

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