GdB abgelehnt - was tun? Episode 2

steve, Thursday, 22. January 2009, 18:40 (vor 6276 Tagen) @ sanne

Hallo Sanne,

in der Tat ist es so, das Deine Seheinschränkung einen GDB von 15-20 darstellt.

Auch die Aussage von Wolfram hinsichtlich seines "alten" Visus von 0,1/0,6 = GDB von 30 ist korrekt. Desweiteren ist eine partielle Einäugigkeit, bei der man bei/ab einem Visus von 0,1/0,6 (ohne Gesichtsfeldausfälle, starke Hornhautverkrümmungen etc. ) sprechen kann, kein Hinderungsgrund ein Fahrzeug (PKW) zu führen.

Falls nicht weitere, dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie z.b. chronische Erkrankungen bestehen, wird es nicht möglich sein, einen GDB von 30 zu erlangen, welcher ja die Voraussetzung dafür ist, einem Schwerbehinderten auf Antrag gleichgestellt zu werden. Also wenn Deine weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht von Dauer sind oder sogar Aussicht auf Besserung besteht, wird eine Klage vor dem Sozialgericht nichts bringen.

Allerdings falls der Widerspruch gegen den ersten Bescheid, ohne das Du begutachtet worden bist, wieder abgelehnt wurde, solltest Du mal einen RA fragen, der sich im Sozialrecht auskennt, ob eine Klage mit dem Hintergrund einer ausführlichen Begutachtung Aussicht auf Erfolg hat. Frag doch einfach mal beim VDK nach.

Viel Erfolg und viele Grüße
Steve


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