Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Liebe Netzis,
vielleicht von Interesse:
Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet – ein wenig
Erwachsene bekommen die Kosten für Sehhilfen nur in Ausnahmefällen erstattet. Nun wurde die anspruchsberechtigte Gruppe der Patienten ein wenig ausgeweitet. Bei sehr starker Sehbeeinträchtigung übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
Ganzer Artikel:
https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/sehhilfen-kassenleistungen-werden-ausgeweitet-ein-wenig-11622/
Liebe Grüße
Friedrich
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www.sehbehinderung.info
Informationen und Adressen für Menschen die akut oder schon längere Zeit eine Veränderung ihrer Augen / Sehkraft wahrnehmen.
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Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Ist so grob dass, was jetzt schon drin steht und seit Februar in Kraft getreten ist oder?
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Liebe Grüße
Katharina
Ich bin diesen Weg gegangen, um Euch zu zeigen wie es geht…
Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Im Artikel wird auch erwähnt:
"Bei einer pathologischen Myopie ist auch das Glaukomrisiko etwa um das Dreifache erhöht."
Ich hatte dies hier schon einmal gefragt, leider kann mir keiner erklären warum.
Noch eine Frage zu:
"Sehstärke von mindestens 6,25 Dioptrien oder bei einem Astigmatismus von mindestens 4,25 Dioptrien aufweisen."
Wie versteht Ihr dies, sind die Werte von Geburt an maßgeblich oder z.B. nach einer Katarakop. Ich hatte vorher -13 Dioptrien und jetzt -4,25 ung -3. Im Artikel wird ja von pathologische Myopie also einem langen Auge gesprochen, dass habe ich ja auch noch nach der OP.
Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Ich weiss nur dass der Sehnerv bei Myopie oft blass aussieht ohne dass ein Glaukom vorliegt.
Hängt sicher mit dem zu langem Augapfel zusammen, vielleicht dadurch schlechtere Durchblutung oder zu enger Kammerwinkel?
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Liebe Grüße
Katharina
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Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Durch die Streckung Probleme mit dem Kammerwinkel möglich.
LG ROP
Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Ich schubs den Thread nochmal hoch und frage in die Runde: verstehe ich es richtig, das "Erstattung" in dem Fall die Kostenübernahme durch die KK heißt? Oder nur Teilbezahlung so wie früher bei den generell Berechtigten (bspw. Kindern oder funktionell Einäugigen)? Für mich wurde ein neues Paar Kontaktlinsen angefertigt, und ich dachte, mit Vorlage des Rezeptes müßte ich jetzt nur noch die Leistu8ngen des Optikers (Anpassung/Kontrolle) bezahlen. Pustekuchen. Summa summarum bleibe ich weiterhin auf 192 Euro sitzen. Nicht wahr, oder?!
Gruß, Black
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Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
So wie ich es verstanden habe liegt die Höhe des Erstattungsbetrages im Ermessen der KK.
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Liebe Grüße
Katharina
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Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Ernsthaft?! Das hätte dann für mein Empfinden irgendwas von nem Basar..
Meine Optikerin sagte, es hätte sich nichts an den Zuzahlungsbeträgen geändert, nur, dass jetzt eben mehr Menschen Anspruch hätten. Eben auf diese Zuzahlung. Sie sagt immer Zuzahlung,während hier von Erstattung die Rede ist... Ich glaub, ich ruf mal bei der KK an.
Aber danke schon mal, Katharina.
Gruß, Black
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Artikel: Sehhilfen: Kassenleistungen werden ausgeweitet
Meine Optikerin hat tatsächlich nicht gelogen, als sie sagte, es hätte sich lediglich der "Kreis der Auserwählten" etwas vergrößert, dahingehend, dass alle Menschen über -6 Diops. jetzt grundsätzlich Option auf Zuzahlung hätten. An den Festbeträgen hat sich jedoch nichts geändert. Ich finde den Wortlaut extrem unglücklich gewählt, "Erstattung" schreit förmlich nach "ich bezahls dir komplett".
Gruß, Black
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