NHA-Rentenversicherung

Matthias Stangler, Thursday, 22. March 2007, 15:06 (vor 6930 Tagen)

ich bin ganz neu auf diese Seite bzw. Forum gestoßen und habe Eure Beiträge gelesen.
Ich muss schon sagen, teilweise geht es ganz schön flapsig zu, so was nennt man dann Galgenhumor oder >>>

Ich habe eine Frage, wer hat Erfahrung mit der Rentenversicherung in Bezug auf Erwerbsminderung.

Nach zwei Netzhauttotalablösungen am linken Auge habe ich eine Sehfähigkeit am linken Auge unter 10 %, am rechten Auge unter 30 %
- bedingt durch Hornhautverkrümmung.
Ich habe mich beim Blinden-und Sehbehindertenbund erkundigt, mit Arzten der LMU Augenklinik in München, mit der Rentenversicherung selber gesprochen, keiner kann oder will mir sagen, ob ich einen Rentenantrag stellen soll >
Man fragt mich dann : können Sie mehr als 3 Std oder mehr als 6 Std. am Tag arbeiten >
Vielleicht kann ich ein paar Std. arbeiten- mit entsprechenden Hilfsmitteln.
Mein Hauptproblem ist der Weg zur Arbeit, wenn man nicht mehr autofahren darf und ÖPNV nicht existiert auf dem (flachen) Land im Allgäu.

Ich bin für jede Rückmeldung dankbar

Danke Matthias


Re: NHA-Rentenversicherung

Wolfram, Thursday, 22. March 2007, 15:59 (vor 6930 Tagen) @ Matthias Stangler


Als Antwort auf: NHA-Rentenversicherung von Matthias Stangler am 22. März 2007 15:06:04:


Hallo Matthias,
Herzlich willkommen erstmal!
Was die Flapsigkeit betrifft - ich denke, bei grundsätzlichen Fragen ist sie vielleicht fehl am Platze und wird - so weit ich das beurteilen kann - auch nicht vorkommen;
Wenn man sich aber schon eine Weile kennt, halte zumindest ich es mit einem Spruch von Dolf Künzel: "Manche Dinge im Leben sind so ernst, daß man sie nur heiter betrachten kann" -
Zu Deiner Frage: Die rein rechtliche Definition von Erwerbsminderung etc. erfordert m.A.n. auch auf den konkreten Fall bezogene Änderungen! Zum einen ignoriert sie völlig das Alter des Betreffenden; zum anderen die von Dir gennannten Probleme. (man wird es u.U. für "zumutbar" halten, daß Du auf Grund dieser Situation umziehst oder eine Zweitwohnung anschaffst. Diese Zumutbarkeitsklausel ist in meinen Augen ein subjektiv zu mißbrauchender "Gummiparagraph!!") Aber das hilft Dir jetzt nicht weiter.
Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall einen Antrag stellen! Du schreibst: "...vielleicht kann ich ein paar Std. arbeiten..."; - Gut, aber was, wenn nicht>>
Die Lage in diesem Land zwingt Dich einfach dazu, Deine Rechte einzufordern und mit <10/<30% (!!) bist Du nun mal "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" nicht - oder zumindest nicht voll - einsatzfähig bzw. vermittelbar! Ob der Antrag befürwortet oder abgelehnt wird, ist erstmal abzuwarten - aber Du hast es versucht!
Bist Du schwerbehindert bzw. hast Du einen Antrag gestellt> Das halte ich auch für wichtig.
Herzliche Grüße, viel Erfolg und alles Gute
Wolfram


Re: NHA-Rentenversicherung

Matthias, Monday, 26. March 2007, 13:10 (vor 6926 Tagen) @ Wolfram


Als Antwort auf: Re: NHA-Rentenversicherung von Wolfram am 22. März 2007 15:59:47:


hallo wolfram,
danke für Deine Antwort. Ich werde es probieren, mehr kann ich im Moment eh nicht tun. Antrag auf Schwerbehindertenausweis habe ich bereits gestellt. Schade ist bei all diesen Problemen mir den Augen, dass Hilfe in Form von Ratschlägen / Tipps nicht zu bekommen ist Ich denke, irgendwie sollte man doch wissen, wie es weitergehen kann>
Danke nochmals
Grüße matthias


Re: NHA-Rentenversicherung

Wolfram (DD), Monday, 26. March 2007, 15:37 (vor 6926 Tagen) @ Matthias


Als Antwort auf: Re: NHA-Rentenversicherung von Matthias am 26. März 2007 13:10:49:


Hallo Matthias,
Das ist ja das Schlimme, keiner von offiziellen Stellen will sich zu weit "aus dem Fenster lehnen", das kann ja ggf. juristisch angreifbar sein!
Ich würde es an Deiner Stelle machen - mehr kannst Du ja wirklich nicht tun. Und dann abwarten, wie man entscheidet.
Ganz wichtig ist der SB-Ausweis! Bei Deiner Sehfähigkeit mußt Du einen bekommen. Gib dort alles an: Gesichtsfeldeinschränkung, Nachtblindheit, Allergien... Wie Angelika schon schrieb, heute wird oft nur nach Tabelle entschieden!
Keine Bedenken haben; für unfähige Bankbosse und gestrauchelte Vorstandstypen sind Milliarden da! Und die wissen teilweise gar nicht, was eine Brille kostet, was Angst ist, was fast-hilflos-sein heißt!
Die Hilfe steht Dir zu!
Herzliche Grüße
Wolfram (DD)


Re: NHA-Rentenversicherung

Angelika (Bayern), Thursday, 22. March 2007, 17:21 (vor 6930 Tagen) @ Matthias Stangler


Als Antwort auf: NHA-Rentenversicherung von Matthias Stangler am 22. März 2007 15:06:04:


Hallo Matthias,
es geht bei der EU-Rente heute wirklich nur noch um die Frage, ob Du drei oder sechs Stunden arbeiten kannst. Wer weniger als 3 Std. schafft, der hat Anspruch auf volle EU-Rente, wer bis 6 Std. schafft, der kann mit halber Rente rechnen. Wer länger als 6 Std. arbeiten kann, hat gar keinen Anspruch auf Rente. Die persönlichen Verhältnisse - und dazu zählen auch fehlende Verkehrsverbindungen - sind dabei nicht zu berücksichtigen.
Liebe Grüße
Angelika

www.sehbehinderung-bayern.de


Re: NHA-Rentenversicherung

Wolfram, Friday, 23. March 2007, 15:25 (vor 6929 Tagen) @ Angelika (Bayern)


Als Antwort auf: Re: NHA-Rentenversicherung von Angelika (Bayern) am 22. März 2007 17:21:43:


Hallo Angelika,
EBEN!
Und deswegen bin ich der Meinung, daß Matthias das beantragen sollte. Oder>
LG und ein schönes Wochenende
Wolfram


Re: NHA-Rentenversicherung

KAtharina, Saturday, 24. March 2007, 18:40 (vor 6928 Tagen) @ Matthias Stangler


Als Antwort auf: NHA-Rentenversicherung von Matthias Stangler am 22. März 2007 15:06:04:


Hallo,
ich würde den Antrag stellen, aber Du mußt vorher drüber nachdenken, ob 3 oder 6 Stunden, davon hängt es nun mal ab. Das haben die anderen ja auch schon geschrieben.
Dann mußt Du in den letzten 5 Jahren 3 Jahre eingezahlt haben, damit Du Anspruch hast.
Der Arbeitsweg ist uninteressant.
Und das flapsige gehört dazu, nur nicht bei Fachfragen.
Beste Grüße
KAtharina


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