juristische Beschäftigungstherapie?

Wolfram (DD), Dresden, Saturday, 11. October 2008, 08:15 (vor 6386 Tagen) @ Bernhard MV

Hallo Bernhard,
EBEN DRUM!
Ich habe den Verfasser dieser Nachricht mal angeschrieben, ob er mir den Link besorgen kann; ich habe es bei Pro retina nämlich auch nicht gefunden - (deswegen habe ich "angeblich" geschrieben).

Ich denke, im Zuge des "Antidiskriminierungsgesetzes" sind solche Reglementierungen sicher nicht mehr haltbar.
In einer mir bekannten Umgebung muß ich keine Begleitperson mitnehmen - völlig richtig; und wenn sich ein "hier Fremder" von mir begleiten läßt, ist das seine Sache.

Ein anderes Thema ist z.B. die Diskussion mit der Badeanstalt. Man kann dort keinem Schwerbehinderten mit Merkzeichen "B" den Zutritt verwehren; aber wenn der dort Zuständige die Verantwortung ablehnt, finde ich das auch ok.
Heikles Thema!

ein schönes Wochenende und viele Grüße aus dem "Süden" ;-)
Wolfram


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