juristische Beschäftigungstherapie?

Wolfram (DD), Dresden, Sunday, 12. October 2008, 08:39 (vor 6385 Tagen) @ Bernhard MV

Hallo Bernhard,
Was heißt, weiterheilfen :-) > Diese Angelegenheit mit dem "B" hatte ja 2006 für sehr viel Wirbel gesorgt - wobei es da teilweise wohl schon nicht mehr um die Sache an sich, sondern um die Auslegung einer Formulierung ging.

» Wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, ist es erlaubt.
Genau! Wenn es überall nach dieser salomonischen Anschauung ginge, wäre vieles einfacher in der bürokratischen Republik.

Einen schönen Sonntag und herzliche Grüße
Wolfram


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum