GdB abgelehnt - was tun?

sanne, Tuesday, 11. November 2008, 19:38 (vor 6346 Tagen)

Hallo ihr lieben,

ich brauche euren Rat.

Nach meiner NH-Ablösung im April hatte ich im Juli in Bayreuth beim "Zentrum für Familie und Soziales Region Oberfranken" - kurz - beim Versorgungsamt den Antrag auf Feststellung des GdB gestellt.

Heute, nach 3 1/2 Monaten, bekam ich den Antrag zurück, abgelehnt.

Meine Situation ist die, dass ich auf dem RA (amblyop) nur 20% - 25% Visus habe und das operierte LA nach Cerclage und Kryo mit Korrektur auf ca. 80% kommt. Durch die Kryobehandlung habe ich auch kleinere Gesichtsfeldausfälle am linken Rand.

Das Amt kommt "nach Auswertung der Unterlagen und dokumentierten Befunde" zum Schluss, dass "die mit den Gesundheitsstörungen Sehminderung beidseits verbundenen Einschränkungen bedingen keinen GdB von wenigstens 10"

Was soll ich tun> Einspruch einlegen> Ohne Einstufung bekäme ich ja noch nichtmal Anspruch auf ne Bildschirmhilfe später, und dass wo ich doch hauptsächlich beim Sehen auf das (operierte) LA angewiesen bin, was sich jetzt noch zusätzlich verschlechtert hat UND eine beginnende Linsentrübung aufweist!

Ich weiss ja net, ob man keine Einschränkung hat, wenn man nachts nicht mehr Autofahren kann und das Arbeiten am PC echt auf die Augen geht, nur so als Beispiel.

Ich find das alles so fürchterlich ärgerlich, man ist so hilflos, irgendwie. Eine Freundin meinte, ich sollte unbedingt Einspruch einlegen, damit der Antrag "in Bearbeitung" bleibt. Sonst kann ich das nächste mal erst wieder den Antrag stellen, wenn sich was erneut verschlechert.

Oder ist es wirklich möglich, dass es wirklich nicht so schlimm mit den Augen ist> Man kann halt von den "Autoritäten" niemanden so wirklich befragen...

Vielen Dank für Eure Antworten!
LG sanne :flower:


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