GdB abgelehnt - was tun?

Wolfram (DD), Dresden, Wednesday, 12. November 2008, 09:31 (vor 6348 Tagen) @ sanne

Hallo Sanne,
So weit ich weiß, gilt da beim GdB jede "Abweichung vom alterstypischen Zustand"; egal wann, wie und weswegen.
(ich glaube, bei der MdE gab es mal was mit erworbenen Einschränkungen oder so - weiß ich jetzt aber nicht)

Summiert werden die Werte nicht, aber bei Dir ist das ja nicht mal beachtet worden. (Also ein Wert 10 und einer 30 werden nicht 40 - sondern vielleicht 20...25; ist sicher auch eine Auslegungssache)

Ich glaube, den Einspruch kann man formlos machen.

Klar! ALLES angeben. (trockene Augen, Sehstörungen nach PC-Arbeit, Augenschmerzen, Blendempfindlichkeit, funktionelle Nachtblindheit, Gesichtsfeldausfall und vor allem die psychischen Probleme!! Angststörung)
Auch wenn jedes einzelne nicht viel "bringt" - in der Gesamtheit muß es beachtet werden.

Aber warte mal vielleicht, bis hier jemand was über das procedere beim VdK sagen kann (da hab ich keine Ahnung).
Ich überlege auch schon, ob ich mich da mal dranhänge - bei mir hat man Sehbehindertengeld bzw. Nachteilsausgleich (das gibts in Sachsen ja noch) 2 x abgelehnt; aber da geht es ja wirklich um Geld (und bei mir ist das ein Grenzfall). GdB hat für die Ämter doch kaum eine Auswirkung.

--
herzliche Grüße aus Dresden
Wolfram


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