Schwerbehindertenantrag

Bernhard MV @, Saturday, 27. September 2008, 11:14 (vor 6388 Tagen) @ railtux

»
» Hallo Astrid, Hallo Erika,
»
» die Zeit zwischen Antragstellung und Bescheid von weniger als 2 Wochen hat
» mich auch sehr überrrascht.
»
» Ich hatte keine zusätzlichen Arztbesuche und der Bürokratieazfwand
» beschränkte sich auf das ausfüllen des 5 seitigen Antrages und der
» Einverständniserklärungen (für Infos bei Ärzten etc.). Ich habe noch zu 2
» Punkten Zusatzangaben gemacht (einmal war nicht genug Platz im Formular.)
» An offiziellen Unterlagen habe ich nur den Entlassungbefund der Klinik in
» Erlangen nach der Katarakt-OP beigefügt.
» Darin war auch das Ergebnis des Goldmanntests und Angaben zu den NHA-OPs
» enthalten.
»
» Wie schon beschrieben steht am Montag eine Kontrolluntersuchungin ER an.
» Danach steht dann die Nachstarbehandlung an.
»
» Kann euch dann sicher demnächst genaueres zum Fortschritt des Verfahrens
» mitteilen.
»
» Der Steuervorteil beträgt ein paar hundert Euro.

Hallo Klaus,
der Pauschbetrag mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen als außergewöhnliche Belastung. So groß ist der Steuervorteil dann nicht. Zu beachten ist ESTG § 32b Abs. 2, wenn man einen Grad der Behinderung unter 50 hat, gibt es den Freibetrag nur unter bestimmten Bedingungen. Da viele Blinde und Sehbehinderte nichts zu versteuern haben, nützen solche Vergünstigungen leider nichts.
LG Bernhard MV
» Den Antrag auf Gleichstellung werde ioch sicher dann auch bald stellen.
»
» Hier noch einige Zeilen aus der Info der Arbeitsagentur:
»
» Antragstellung
»
» Ein Antrag auf Gleichstellung kann formlos (mündlich, telefonisch oder
» schriftlich) durch den behinderten Menschen oder dessen Bevollmächtigten
» bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
»
» Die Gleichstellung wird grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Antrag bei
» der Agentur für Arbeit eingeht, wirksam. Zum Wirksamwerden des besonderen
» Kündigungsschutzes nach §85 SGB IX hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil
» vom 1.März 2007 - 2 AZR 217/06 - (PDF, 16 KB) entschieden, dass dieser nur
» dann greift, wenn der Arbeitnehmer einen Antrag auf Gleichstellung mit
» einem schwerbehinderten Menschen mindestens drei Wochen vor Zugang der
» Kündigung gestellt hat.
»
»
» Die Daten des Antragstellers unterliegen den Bestimmungen des
» Datenschutzes.
»
» Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur
» für Arbeit. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben Ihnen gerne Rat und
» Auskunft.


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