Schwerbehindertenantrag

railtux @, Nürnberg, Saturday, 27. September 2008, 12:03 (vor 6393 Tagen) @ Bernhard MV

» Hallo Klaus,
» der Pauschbetrag mindert lediglich das zu versteuernde Einkommen als
» außergewöhnliche Belastung. So groß ist der Steuervorteil dann nicht. Zu
» beachten ist ESTG § 32b Abs. 2, wenn man einen Grad der Behinderung unter
» 50 hat, gibt es den Freibetrag nur unter bestimmten Bedingungen. Da viele
» Blinde und Sehbehinderte nichts zu versteuern haben, nützen solche
» Vergünstigungen leider nichts.
» LG Bernhard MV

Hallo Bernhard,

vielleicht helfen diese Beträge ja gerade noch unter einer Progressionstufe zu bleiben. Wäre ja auch schon was. Die Beträge sind ja auch nicht sonderlich hoch.
Bei 30% sind das, soweit ich gehört habe so zwischen 300€ und 400€ !> (Irrtum vorbehalten;-) ).
Zum Glück habe ich noch ein leidlich gesundes Auge und stehe noch im Berufsleben.
Da ich eine Bescheinigung vom Versorgungsamt habe, werde ich jedenfalls versuchen den Freibetrag eintragen zu lassen.

Interessanter ist wohl die Gleichstellung mit Schwerbehinderten, insbesondere der bes. Kündigungsschutz.
Den Antrag werde ich nach Rücksprache mit den Ärzten und dem Betriebsrat sicher nächste Woche stellen. Das ist heute sicher mehr wert als der kleine Freibetrag.
Und manche Firmen sind froh, wenn sie dadurch die Schwerbehindertenquote erhöhen können.

Werde auf jeden Fall berichten wie das ganze ausgegangen ist.

--
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Klaus


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